Illegale „Fun-Games“

Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für spielsuchtgefährdete Personen dar, sodass konsequente Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihren Betrieb zu verhindern.
Sie sind keine Unterhaltungsspielgeräte, sondern verbotene Geldspielgeräte, die zur Veranstaltung von illegalem Glücksspiel genutzt werden.

Illegale „Fun-Games“

Warnung vor illegalen „Fun Games“ in unserem Video

Illegale „Fun-Games“

Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für spielsuchtgefährdete Personen dar, sodass konsequente Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihren Betrieb zu verhindern.
Sie sind keine Unterhaltungsspielgeräte, sondern verbotene Geldspielgeräte, die zur Veranstaltung von illegalem Glücksspiel genutzt werden.

Illegale „Fun-Games“

Warnung vor illegalen „Fun Games“ in unserem Video

Illegales Geldspiel mit hohen Verlusten, welches in der Optik dem legalen Spiel ähnelt

Aktuell werden im Rahmen von ordnungsbehördlichen Kontrollen und Durchsuchungen in Strafverfahren bundesweit Spielgeräte vorgefunden, deren Aufstellung gemäß § 6a Spielverordnung (SpielV) verboten ist. Diese Geräte ähneln in der Optik allerdings den legalen, von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß den Anforderungen der SpielV zugelassenen Geldspielgeräten, verfügen aber weder über eine solche Bauartzulassung noch eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

Anders als beim legalen Spiel gibt es damit an den illegalen „Fun-Games“ u.a. weder das vorgeschriebene Einsatzlimit, einen durchschnittliche Stundenverlust, Gerätepausen oder gar die Überprüfung des Alters und der Spielersperre im zentralen spielformübergreifenden Sperrsystem (OASIS). Illegale „Fun Games“ umgehen damit gezielt den beim legalen Spiel verankerten Spielerschutz.

Durch die auf diesen Geräten (sog. „Fun-Games“) aufgespielte Software können erzielte Punkte zum Weiterspielen und dem Freischalten von mehr als sechs Freispielen verwendet werden. Dies stellt einen Verstoß gegen § 6a SpielV dar.

An „Fun-Game“-Geräten erzielte Gewinne werden mangels entsprechender Geldauszahleinrichtung in der Regel nicht unmittelbar durch das Gerät an den Spieler ausgeworfen. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt meist auf andere Art, z.B. meist durch eine Barauszahlung der Aufsicht, Buchung auf Spielerkonten, Geldkarten oder vergleichbare Speichermedien.

Mangels Bauartzulassung gibt es – im Gegensatz zu legalen Geldspielgeräten – gleichzeitig keinerlei Begrenzungen bei Spielzeit, Gewinn und Verlust.

Eingeworfenes Geld wird in den illegalen Geräten sofort vollständig auf den Geldspeicher des Gerätes aufgebucht. Es werden alle Euroscheine (von 5 Euro – 500 Euro) vom Gerät zum Spiel angenommen. Beim legalen Spiel ist die Geldannahme begrenzt und jeder weitere Euro wird sofort wieder ausgezahlt. Der maximale Einsatz beläuft sich an den illegalen „Fun Games“ – in Abhängigkeit der vorhandenen Programmierung – auf 200 bis 500 Euro pro Spiel (= eine Walzendrehung). Denkbar wäre damit innerhalb von 5 Sekunden einen Einsatz von 500 Euro zu verspielen. Mangels Verlustbegrenzung ist es damit beispielsweise möglich, innerhalb eines Zeitraums von 4 Stunden bis zu 3.000 Euro zu verlieren. Bei legalen Geldspielgeräten setzt ein solcher Verlust eine theoretische reine Spielzeit von mindestens 50 Stunden voraus, die jedoch wegen der vorgeschriebenen Gerätepausen und Sperrzeiten fortwährend unterbrochen und damit praktisch nicht erreicht werden kann.

Der Maximalgewinn beläuft sich bei den illegalen Geräten im krassen Kontrast zu den legalen auf das 1.000-fache des Einsatzes pro Gewinnlinie des Spiels. Verfügt das Spiel über 5 Gewinnlinien wird beim Erzielen eines Vollbildes ein Gewinn von 5 x das 1.000-fache des Einsatzes = das 5.000-fache des Einsatzes ausgelobt. So kann aus einem Spieleinsatz von 5 Euro pro Spiel ein Höchstgewinnanspruch von 25.000 € in einem Spiel entstehen.

Was sind illegale „Fun Games“ und was macht diese im Gegensatz zum legalen Spiel so gefährlich?

Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für spielsuchtgefährdete Personen dar, sodass konsequente Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihren Betrieb zu verhindern. Der konsequente Spielerschutz des legalen Spiels wird umgangen. So gibt es – anders als beim legalen Spiel – kein Verlustlimit, kein Einsatzlimit, keine Sperrdateiabfrage, keine gesetzlichen Pausen… etc.
Sie sind keine Unterhaltungsspielgeräte, sondern verbotene Geldspielgeräte, die zur Veranstaltung von illegalem Glücksspiel genutzt werden.