Illegale Fungames-Automaten auf dem Vormarsch: BAV, FGA und Benesch & Partner produzieren Aufklärungsfilm
In ganz Deutschland breiten sich illegal betriebene Fungames-Automaten in alarmierender Weise aus.
Neben der Gefährdung der Spielerinnen und Spieler stellen diese Geräte auch eine ernste Bedrohung für den Staat und legale Anbieter dar. Um über die Unterschiede zwischen legalen und illegalen Geräten aufzuklären, hat der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) in Kooperation mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie mit freundlicher Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) zwei Filmprojekte verwirklicht. Hierbei handelt es sich um einen 7-minütigen Aufklärungsfilm, gerichtet primär an Behörden, Polizei, Politiker und Ministerien. Ein weiterer Film richtet sich primär an Betreiber von Lokalitäten, die eine Aufstellung von illegalen Fungames – Automaten in Erwägung ziehen oder diese illegalen Geräte bereits aufgestellt haben. Dieser FIlm zeigt auf drastische Weise, welche Folgen die Aufstellung bzw. der Betrieb von illegalen Fungames nach sich ziehen kann. Beide Filme können auf der Informationsplattform www.illegales-spiel.de abgerufen werden.
Zunächst veröffentlicht wird ein 7-minütiger Aufklärungsfilm, gerichtet primär an Behörden, Polizei, Politiker und Ministerien.
Der brandneu veröffentlichte Aufklärungsfilm zeigt transparent auf, wie illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterschieden werden können und welche Maßnahmen die zuständige Behörde ergreifen kann.
Unter anderem fehlt den illegalen Geräten eine Auszahlvorrichtung, es gibt Aufkleber wie „Nur zur Unterhaltung“ oder „Keine Auszahlung“ sowie eine Funktion „Hand Payout“ im Service-Menü des Geräts. Da die illegalen Geräte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, haben sie auch keine PTB-Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt sowie oft auch keine CE-Kennzeichnung.
„Mit diesem Film möchten wir einen Beitrag zur Aufklärung und transparenten Information leisten, so dass die zuständigen Behörden, aber auch die Spieler selbst illegale Fungames von legalen Geräten klar unterscheiden können. Denn Spielerinnen und Spieler müssen maximalen Schutz genießen und die Steuerhinterziehung muss verhindert werden. Und die Steuer- hinterziehung muss verhindert werden.“ erklärt Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands.
Der Film zeigt auch auf, welche Maßnahmen bei Kenntnis von illegalen Fungames-Automaten ergriffen werden können. Kontrollen können auf Basis der §§ 29 GewO , 22 GastG durchgeführt werden. Zudem stellt es einen Versagungsgrund für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis dar, wenn illegalem Glücksspiel Vorschub geleistet wird.
Das Bereitstellen von Einrichtungen zum unerlaubten Glücksspiel stellt eine Straftat gemäß § 284 StGB dar. Es können in Folge Strafanzeigen gegen den Geräteaufsteller, den Gewerbetreibenden als auch gegen den Spieler gemäß § 285 StGB gestellt werden. Auch droht eine Beschlagnahme bzw. Sicherstellung des illegal betriebenen Gerätes sowie eine Verwerfung der Buchhaltung.
„Illegale Glücksspielgeräte sind nicht nur ein Risiko für die Spielenden, sondern auch für den Staat und die legalen Anbieter.“ legt Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) dar.
Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten keine Chance haben und die Spielerinnen und Spieler maximal geschützt werden.“